Preisanpassung Privatpreise

Neue Preise für Privatverordnungen und Selbstzahler


Sehr geehrte Patienten/Patientinnen,

wir passen zum 01. August unsere Privatpreise (Privatverordnungen und Selbstzahlerleistungen) an.

Eine allgemeine Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten. Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.
Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung physiotherapeutischer Leistungen (Preis der GKV x 1,4 bis 2,3).

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Krankenkasse diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen!
Gemäß §614 BGB ist der Honorarbetrag stets sofort fällig, unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung durch die Erstattungsstellen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass die PKV Ihren Kunden einen Teil der rechtmäßig erhobenen Honorare für Heilmittel (siehe Behandlungsvertrag mit Honorarvereinbarung) vorenthalten wollen und Rechnungen kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigen.
Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anderslautender Vereinbarungen den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken.
Bitte prüfen Sie daher in Ihren Versicherungsbedingungen, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heilmittel übernimmt.
Sollte diese bei 100% liegen und kein Maximalbetrag bzw. Selbstbehalt vereinbart sein, so muss die PKV die Kosten in kompletter Höhe übernehmen, wenn ihr Tarif keine weitere Beschränkung vorsieht.
Übrigens darf Ihnen Ihre PKV keine andere Praxis nahelegen oder empfehlen zu einer „günstigeren“ Praxis zu wechseln. Die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstigere Behandlungsmethode beschränken.

Thema Beihilfe
Die Beihilfesätze im Bereich Heilmittel sind nicht kostendeckend. Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenversorgung. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für die Behandlung selbst aufkommen.

Sind wir zu teuer?
NEIN! Wir liegen mit unserer Praxis sogar größtenteils unter den in der Gebührenübersicht empfohlenen Preisen.
Auf Grundlage der Vergütungserhöhung der GKV für physiotherapeutische Leistungen seit April 2021 und betriebswirtschaftlicher Faktoren ergibt sich diese Preisanpassung.
Sie erhalten eine individuelle Betreuung von qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen. Unsere langjährige Erfahrung und Behandlungserfolge zeigen, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

Stefanie Benzkirch & Britta Korn – Eichenwald

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